Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Transport wird auf einem herkömmlichen Motorboot oder Segelboottrailer mit Geländewagen ausgeführt

Besonderheiten des Bootes z.B. ungewöhnliche Kielform, große Höhe, größeres Gewicht über 3000kg, oder ähnliches,
sind vor Vertragsabschluss bekannt zu geben. Überbreitentransporte innerhalb Deutschland.

Das Boot muss zum vereinbarten Termin frei zugänglich und abtransportierbar sein.

Das Transportrisiko sollte der Eigner mit seiner vorhandenen Kasko Versicherung abdecken.
Seitens des Transporteurs gilt die Haftung aus der gesetzlichen Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges.

Der im Angebot vereinbarte Betrag ist spätestens bei Transportankunft in bar zu entrichten. Ist keine
Endzahlung bei Transportankunft möglich, ist der Transport im Voraus zu bezahlen.

Längere Fahrstrecken als im Angebot vereinbart, falsche Gewichts und Maßangaben des Bootes führen zu Mehrkosten die zusätzlich berechnet werden.

Kommt der Transport am vereinbarten Tag nicht zustande ohne Verschulden des Transporteurs, so werden die Aufwendungen mit 70% des Angebotspreises in Rechnung gestellt.
Terminverschiebungen innerhalb von 72 Std. aufgrund höherer Gewalt sind von der Haftung ausgeschlossen.

Stornierungsgebühren des erteilten Auftrages: bis 30 Tage vorher 0€; 29-15 Tage 25% des Angebotspreis; 14-4 Tage 50% des Angebotspreis; 3-0 Tage 70% des Angebotspreis. Im Angebot enthaltene Fährkosten sind maximal 20 Tage gültig und von der Stornierung ausgeschlossen. Höhere Fährkosten führen nach Ablauf der Frist zu Mehrkosten gegenüber dem Angebotspreis.

Endgültige Terminreservierung erfolgt erst nach erhaltener Anzahlung.

Treibstoff ist bis auf einen minimalen Rest zu entfernen. Trinkwasser ist vollständig abzulassen.

Längere Last- Fahrstrecken als im Angebot vereinbart, werden zusätzlich berechnet.

Auf- und Abladezeiten die eine Stunde übersteigen, werden mit 40€/ Std. berechnet.

Bei Transporten über 800,00€ Auftragswert ist eine Vorauszahlung von 50% zu leisten. Bei Kunden aus dem Ausland ist eine Vorauszahlung von 70% zu leisten.

Bei falschen Gewichts, oder Bootsangaben werden die dadurch entstehenden Mehrkosten, sowie entstandene Schäden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Der Angebotspreis beinhaltet das Auf und Abladen an einem Tag, soweit nicht anders vereinbart. Längere Transportzeiten verändern den Transportpreis.

Zolldokumente für Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfahrt (T1) in die EU, oder aus der EU heraus, sind vom Auftraggeber zu beantragen und nicht Bestandteil des Transportauftrages.

Abrechnung erfolgt Aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne des §19 Umsatzsteuergesetzes.

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